Sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge, sohin der gesamte Geschäftsverkehr und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Fotomodell (im Folgenden „Model“ genannt), bzw. der Wiener Models Model Management GmbH (im Folgenden kurz „Wiener Models“ genannt) und dem jeweiligen Kunden, erfolgen ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Wiener Models. Ein Abgehen von diesen AGB ist für Wiener Models nur dann rechtsverbindlich, wenn wir dem im Vorhinein ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Die Einhaltung unserer AGB ist daher für uns, sofern wir im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich festgehalten haben, eine grundlegende und unverzichtbare Voraussetzung für den Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit Dritten, welcher Art auch immer. Unseren AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB Dritter werden für uns – auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben – ausnahmslos nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
Für Geschäfte mit Konsumenten gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, soweit diese zwingendes Recht darstellen und von unseren AGB abweichen.
Wiener Models vertritt die Interessen der Models gegenüber dem Kunden und nimmt Buchungen des Kunden als Vermittler des Models auf. Alle Erklärungen gegenüber dem Kunden gibt Wiener Models im Auftrag und Namen des jeweiligen Models ab. Als Kunde gilt die Person oder Firma, die bei Wiener Models bucht, die eine Buchungsbestätigung erhält bzw. auf der diese ausgestellt wird und diese bestätigt, soweit bei der Buchung nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Für die Vermittlung des Models verpflichtet sich der Kunde, an Wiener Models eine Provision in Höhe von 20% des vereinbarten Modelhonorars oder des Ausfallhonorars, jeweils zuzüglich 20% österreichische MwSt. zu zahlen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Jegliche Haftung von Wiener Models im Zusammenhang mit dem vermittelten Vertragsverhältnis wird ausgeschlossen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Forderungen gegenüber dem Model mit dem Provisionsanspruch von Wiener Models aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Vermittlungsprovision auch für zukünftige Buchungen zu zahlen, solange das Model durch Wiener Models vertreten wird. Zudem verpflichtet sich der Kunde, Direktbuchungen, die Wiener Models umgehen, zu unterlassen.
Fixbuchungen sind für beide Parteien bindend. Auf Wunsch des Kunden wird Wiener Models diese Buchungen umgehend schriftlich bestätigen und die wesentlichen Buchungsdetails in einer „Auftragsbestätigung“ festhalten.
Eine Option ist eine Reservierung für einen festgelegten Termin. Sie verfällt, wenn nicht spätestens einen Arbeitstag vor Beginn der Tätigkeit (bis 18:00 Uhr) oder innerhalb eines Arbeitstags nach Aufforderung durch Wiener Models eine Fixbuchung erfolgt. Samstage und Sonntage gelten nicht als Arbeitstage, und es wird nach österreichischer Zeit gerechnet. Falls es sich nicht um eine erste Option handelt, wird der Kunde über die Reihenfolge seiner Option informiert.
Wetterbuchungen sind Buchungen, die unter der Bedingung einer bestimmten Wetterlage zustande kommen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten sie als Schönwetterbuchungen. Sie können nur am Aufenthaltsort des Models durchgeführt werden und müssen ausdrücklich als Wetterbuchungen gekennzeichnet sein. Sollte die erforderliche Wetterlage nicht gegeben oder unklar sein, kann der Kunde die Buchung gegenüber Wiener Models einen Arbeitstag bis spätestens 18:00 Uhr vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. In diesem Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Modelhonorars, sofern die Buchung nicht zu einem späteren Zeitpunkt (höchstens zwei Monate nach der Absage) nachgeholt werden.
Ein Rücktritt von einer Fixbuchung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich, muss jedoch zwingend schriftlich erfolgen. Sollte der Rücktritt in anderer Form erklärt werden, gilt dies nicht als Rücktrittserklärung. Wichtige Gründe sind insbesondere Fälle höherer Gewalt oder Umstände, die die Auftragserfüllung unzumutbar machen. Der Rücktritt ist unverzüglich und unter Angabe der Gründe schriftlich gegenüber Wiener Models zu erklären.
Bei einem Rücktritt aus anderen Gründen steht Wiener Models bis 72 Stunden vor dem gebuchten Termin kein, bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin 50% und bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin 100% des Honorars laut Buchung (= Ausfallshonorar) zu.
Samstage und Sonntage gelten nicht als Arbeitstage. Maßgeblich ist die österreichische Zeit.
Sagt das Model nach erfolgter Buchung ab, wird Wiener Models sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz zu finden, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen. Der Kunde hat darauf jedoch keinen Anspruch.
Erfolgt ein Rücktritt durch den Kunden nicht fristgerecht gemäß den genannten Bestimmungen oder ohne wichtigen Grund, ist das volle Honorar gemäß § 2 fällig. Bereits entstandene Reisekosten sind auch bei rechtzeitigem Rücktritt in voller Höhe zu erstatten.
Die Arbeitszeit beträgt bei Tagesbuchungen 8 Stunden und bei Halbtagesbuchungen 4 Stunden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erbringt das Model seine Leistung zwischen 9:00 und 18:00 Uhr, bei Tagesbuchungen mit einer Stunde Mittagspause.
Die Arbeitszeit beginnt, sobald das Model zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Arbeitsort eintrifft. Vorbereitungen wie Make-Up und Styling zählen zur Arbeitszeit.
Überstunden werden pro angebrochene Stunde mit 10% des Tageshonorars vergütet. Eine Überschreitung bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
Gemeinsame An- und Abreisen von Model und Kunde zwischen Hotel/Flughafen und Arbeitsort gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten von bis zu einer Stunde pro Tag werden ebenfalls aus Kulanz nicht berechnet.
Das Modelhonorar setzt sich aus dem Tageshonorar, einem Entgelt für Nutzungsrechte und der Umsatzsteuer zusammen – in Österreich derzeit 20%.
Wiener Models geht bei einer Buchung und der Preisbemessung in Ermangelung anderweitiger Angaben des Kunden davon aus, dass es sich um Aufnahmen oder das Vorführen von Bekleidung und/oder zur Mode gehörenden Accessoires wie z.B. Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc., welche in Verbindung mit Mode gestaltet werden, handelt (Modetarif). Das vereinbarte Honorar bezieht sich auf diesen Modetarif.
Für Aufträge, die Aufnahmen wie Unterwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung zum Modetarif oder Werbefilme umfassen, gilt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein Honorarzuschlag von 100% bei Akt und 50% bei Unterwäsche und Tagwäsche ist vom Kunden zu zahlen. Die zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem Umfang der Nutzung.
Grundsätzlich gilt jede Buchung ohne anderweitige Regelung als Tagesbuchung. Wird ein Model, das am Arbeitsort ansässig ist, für eine halbtägige Buchung gebucht, beträgt das Honorar mindestens 50% des Tageshonorars. Halbtagesbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
Der Kunde übernimmt sämtliche An- und Abreisespesen des Models (Flug Economy-Class, Bahn 2. Klasse, Taxi, KM-Geld bei Benützung des eigenen PKW’s) zum und vom Arbeitsort dann, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit der Models erfolgt (siehe dazu oben § 5 Abs. 1). Die Reisetagevergütung beträgt bei Aufträgen von bis zu 2 Tagen ein halbes Tageshonorar. Ab 2 Arbeitstagen entfällt die Reisetagevergütung, sofern die An- und Abreise keinen ganzen Arbeitstag beanspruchen.
Für am Arbeitsort ansässige Models oder nicht angereiste Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht berechnet. Entstandene Kosten für Taxis werden nach Absprache berechnet. Bei gemeinsamen Reisen trägt der Kunde alle Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten ab Abreiseort. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach steuerlichen Sätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage von Belegen. Arbeitet das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
Der Honoraranspruch entsteht mit der Leistungserbringung und ist nach Rechnungserhalt ohne Abzüge in Euro fällig. Zahlungen haben ausschließlich auf das in der Honorarnote von Wiener Models genannte Konto, spesenfrei und ohne Abzug, zu erfolgen. Im Falle von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach § 352 UGB (bzw. § 1000 ABGB) verrechnet. Zusätzlich hat der Vertragspartner bei Zahlungsverzug im Sinne von § 1333 ABGB auch sämtliche auf Grund des Zahlungsverzuges entstehende Mahn-, Betreibungs- und Inkassokosten bzw. sowie entstandenen finanziellen Schaden zu ersetzen.
Reisekosten werden je nach Vereinbarung vom Kunden oder von Wiener Models bezahlt (siehe §7).
Der Kunde ist verpflichtet, Wiener Models unverzüglich bei Auftreten von Leistungsstörungen und Problemen mit dem Model zu unterrichten. Es sind unverzüglich Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen und der Agentur per E-Mail zu übersenden. Das Model ist nicht für Hairstyling, Styling oder Make-Up verantwortlich. Verursacht das Model eine erhebliche Störung, entfällt der Anspruch auf Honorar und Reisekostenerstattung, wenn die Auftragsdurchführung unmöglich wird. Werden mit dem Model dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf Ansprüche und Rechte auf Reklamation.
Bei schuldhafter Verspätung des Models (z.B. verschlafen, verpasstes Flugzeug, etc.) verlängert sich die Arbeitszeit entsprechend. Kann dies nicht realisiert werden, entfällt der entsprechende Honoraranspruch anteilig auf Grundlage des Überstundenhonorars.
Bei risikoreichen Aufnahmen, die den körperlichen oder geistigen Zustand des Models beeinträchtigen oder verletzen könnten, hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen und dies Wiener Models nachzuweisen. Ohne diese Mitteilung kann das Model die Leistung verweigern und erhält 70% des vereinbarten Gesamthonorars als Ausfallentschädigung.
Wiener Models leistet nur dafür Gewähr, dass das vermittelte Model seine Zustimmung zur Vermittlung zu Modelaufträgen erteilt und sich arbeitsbereit erklärt hat. Für bestimmte Qualifikationen des Models wird nur dann gehaftet, wenn diese bei Buchung ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurden.
Gegenstand der Vermittlung ist ausschließlich die Bereitstellung des Models, nicht aber die Erbringung bestimmter Leistungen.
Wiener Models haftet nicht für allfällige durch das Model beim Kunden oder bei Dritten verursachte Schäden, welcher Art auch immer. Es liegt daher am Kunden, entsprechende Versicherungen für solche Schäden abzuschließen (siehe dazu auch § 9 (3)). Ebenso wenig haftet Wiener Models für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung an allenfalls von Wiener Models zur Verfügung gestelltem Arbeitsmaterial.
Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Wiener Models sind, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, bei leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen und ansonsten mit dem zweifachen Gesamthonorar begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz, wobei dieser vom Kunden nachzuweisen ist.
Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, ein von Wiener Models vermitteltes Model selbst zu beschäftigen oder über einen Dritten für eine eigene Leistungserbringung beschäftigen zu lassen, sohin eine Beschäftigung des Models ohne Vermittlung durch Wiener Models zu organisieren. Diese Beschränkung gilt für zwölf Monate ab der letzten Tätigkeit, die das Model für den Kunden erbracht hat.
Bei Verstoß gegen dieses Unterlassungsverbot hat der Kunde unmittelbar nach erfolgter schriftlicher Aufforderung samt Darlegung des Verstoßes Wiener Models eine Konventionalstrafe in Höhe von € 10.000,00 für jeden einzelnen Verstoß zu zahlen; dies unabhängig von allfälligen zusätzlichen Schadenersatzforderungen.
Mangels anderweitiger Vereinbarung werden dem jeweiligen Vertragspartner/Kunden – nach Zahlung des Honorars des Models und der Provision von Wiener Models (siehe Absatz 3) – die medialen, räumlichen und/oder zeitlichen Nutzungs-, Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte („Buyout/Copyright“) an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen Bildern ausschließlich nur für einen Zeitraum von einem Jahr zur Nutzung auf dem Gebiet der Republik Österreich und ausschließlich zu dem vereinbarten Verwendungszweck, für das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Diese Frist beginnt mit Nutzung der Aufnahmen, spätestens jedoch 2 Monate nach Erstellung.
Weitergehende Nutzungen insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Modelnamens bedarf einer schriftlichen Genehmigung von Wiener Models als Vertreterin des Models. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist nur nach schriftlicher Zustimmung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks gestattet.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars, der Buyouts, der Agenturprovision und sämtlicher Kosten auf den Auftraggeber über. Jegliche Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig. Die Übertragung der Rechte erfolgt lediglich in dem zur Erfüllung des o.g. Zwecks erforderlichen Umfang.
Die Buchungsbedingungen von Wiener Models gelten als Teil dieser AGB.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien (Kunde, Wiener Models und Model) bzw. auf alle daraus entstehenden Streitigkeiten – einschließlich über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen – findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von Wiener Models.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit Wiener Models vorzunehmen und es zu unterlassen, Models in direktem Kontakt zu Buchungsänderungen oder -ergänzungen anzuhalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nah kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertragsverhältnis mit Wiener Models ergebenden Rechtsstreit ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht in Wien, es sei denn es liegt ein gesetzlich vorgesehener Sondergerichtsstand vor (z. B. KSchG).